Die Finanzaufsicht BaFin unterscheidet zwischen Informationen und Beratung. Das betrifft vor allem sogenannte Finfluencer, die keine Beratenden sind. Dazu gibt es seit Februar 2025 ein überarbeitetes Merkblatt zur Anlageberatung. Es enthält redaktionelle Aktualisierungen und zusätzliche Informationen zur aufsichtsrechtlichen Einordnung von Anlageempfehlungen durch Finfluencer. Relevant sind die Informationen auch für Beratende, die in den Sozialen Medien aktiv sind.
Viele frei verfügbare Informationen und Angebote können aber auch zu einem Dschungel werden, in dem Klienten sich nicht mehr zurechtfinden. Für diesen Fall erhalten sie auf einigen Wissensportalen den Rat, sich unabhängig beraten zu lassen, also eine Beratung auf Honorarbasis in Anspruch zu nehmen. Das führt dazu, dass Klienten stärker prüfen, ob sie ihrem Beratenden vertrauen können. Sie hinterfragen Preismodelle: Je transparenter, desto vertrauenswürdiger.
Kritik am Provisionsmodell / Die Rolle von Verbraucherschützern
Online-Ratgeber sowie die Berichterstattung zu Wirtschaft und Finanzen vieler großer Medienhäuser fördern und stärken diese Entwicklung. Das hat zur Folge, dass der Ruf der provisions- und kommissionsbasierten Beratung tendenziell schlechter wird. Verbraucherschützer und Finanzplattformen warnen regelrecht vor der provisionsbasierten Beratung.
Die Begründung für die Kritik: Durch die Provisionen können die Kosten der Produkte zu hoch und die garantierten Erträge zu niedrig sein. Diese Mischung kann die Rendite der Produkte in einem Ausmaß schmälern, dass sie sich für die Klienten kaum noch lohnen und nicht mehr zur Altersvorsorge, oder zum Vermögensaufbau taugen kann.
Zudem hat eine Provisionsberatung einen inhärenten Interessenskonflikt: Dem eigenen wirtschaftlichem Interesse dient es am meisten, wenn Beratende ein Produkt verkaufen, dass die höchste Provision bringt. Solche Produkte kommen Kundinnen und Kunden unter Umständen aber teuer zu stehen und entsprechen vielleicht nicht einmal ihren Bedürfnissen.
Die Provision kann in der Beratung falsche Anreize setzen. Zudem macht das System nötig, immer wieder neue Produkte zu vertreiben – auch wenn Kundinnen und Kunden vielleicht mit bestehenden oder ganz ohne Verträge besser dastehen würden.
In der Kommission der Europäischen Union (EU) ist ein Kommissionsverbot 2023 vorerst gescheitert. Allerdings hat die damals zuständige EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness den Gesetzentwurf so gestaltet, dass er eine Revisionsklausel enthält. Ein vollständiges Provisionsverbot ist also weiterhin möglich – „falls es nötig sein sollte“, so formulierte McGuinness es als implizite Warnung an die Finanzbranche.
Neue Beratungskonzepte sind flexibel nutzbar und kosteneffizient
Selbst wenn die Politik nicht regulatorisch eingreift, bieten neue Beratungskonzepte viele Chancen und Vorteile. Eine Analyse des Weltwirtschaftsforums aus dem Jahr 2024 zeigt: Der Trend zeigt dabei in Richtung digitaler Tools, wie etwa kostengünstige Robo-Advisor oder digitale Vermögensverwaltungen – in Kombination mit individueller Beratung auf Honorarbasis, zu Festpreisen oder Paketpreismodellen.
Im Laufe eines Lebens kann sich ein gemischtes Beratungsmodell anpassen; an verschiedene Lebensabschnitte, finanzielle Situationen und wechselnde Präferenzen. So nutzen Kundinnen und Kunden für den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Provisionstarif. Zu besonderen Ereignissen wie einer Erbschaft, dem Kauf einer Immobilie oder dem anstehenden Renteneintritt greifen sie auf einen Honorartarif zurück, da sie vor allem eine Analyse und Orientierung benötigen. Das alltägliche Anlage- und Finanzgeschäft betreuen sie selbst mithilfe digitaler Tools und Rechner.
Noch dominieren klassische Beratungsmodelle, aber der Trend zeigt in eine andere Richtung