Die Ergebnisse legen den Schluss nahe, dass Kundinnen und Kunden mittleren Alters möglicherweise weniger gut auf Ereignisse im späteren Leben vorbereitet sind und dieser Planung in der Gegenwart eher keine Bedeutung einräumen. An dieser Stelle können Beraterinnen und Berater gezielte Unterstützung leisten, indem sie ihre Kundinnen und Kunden auf die Bedeutung einer soliden Lebensplanung und die zahlreichen Herausforderungen aufmerksam machen, die der Verlust kognitiver Fähigkeiten für sie und ihre Familien mit sich bringen kann.
Abgabe von Kontrolle
Wer unter irgendeiner Form kognitiver Beeinträchtigung leidet, muss eine wichtige Entscheidung treffen: Wann und an wen soll die Kontrolle über die eigenen Finanzen übertragen werden? Die Umfrage von Vanguard in den USA zeigt,3 dass Vorbereitungen in diesem Bereich besonders mangelhaft sind: Nur 10% der Befragten im Alter ab 85 Jahren hatten Bestimmungen für die Übertragung der Finanzkontrolle formuliert. In der Altersgruppe der 75- bis 84-Jährigen waren es mit 4% noch weniger, in den Gruppen der 65- bis 74-Jährigen und der 55- bis 64-Jährigen waren es sogar nur 3%.
Trotz der insgesamt geringen Bereitschaft äußerten Anlegerinnen und Anleger sehr unterschiedliche Meinungen über den Ablauf der Übertragung von Kontrolle im Falle einer kognitiven Beeinträchtigung.
Die meisten der Befragten – 70% – gaben an, in diesem Falle eines ihrer Kinder oder einen Schwiegersohn bzw. eine Schwiegertochter als Bevollmächtigte ernennen zu wollen. Bei Anlegerinnen und Anlegern ohne lebende Kinder wurden häufig Geschwister als wahrscheinlicher Vertreter genannt (10%), außerdem Freunde, Nichten, Neffen und Treuhänder, aber auch Institutionen. 2% der Befragten waren unsicher, wen sie benennen würden.
Immerhin hielt die Mehrheit der Befragten den oder die von ihnen gewählte(n) Bevollmächtigte(n) als gut für diese Aufgabe vorbereitet: 83% gaben an, die ausgewählte Person könne die eigenen Bedürfnisse und Wünsche im Falle einer kognitiven Beeinträchtigung sehr gut verstehen; 82% glaubten, die ausgewählte Person habe einen guten Überblick ihrer finanziellen Situation, wobei 81% der Befragten das Finanzwissen ihres Wunschbevollmächtigten als gut bewerteten; 87% äußerten sich zuversichtlich, dass ihre Interessen angemessen wahrgenommen werden würden.
8% der Befragten gaben an, der ideale Zeitpunkt für die Übertragung der Kontrolle sei zu Beginn eines kognitiven Verfalls; 84% nannten einen späteren Zeitpunkt, wollen jedoch nicht bis zum vollständigen Verlust ihrer geistigen Fähigkeiten warten; diesen Zeitpunkt nannten wiederum 8% als den richtigen.
Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer wiesen auf das Risiko hin, dass die Abgabe von Kontrolle möglicherweise nicht wie geplant erfolgen würde. Im Durchschnitt schätzten die Befragten die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Übertragung von Kontrolle verzögern würde, auf 35%; als möglichen Grund gaben die meisten an, den eigenen Verfall möglicherweise nicht zu erkennen oder die Kontrolle trotzdem nicht abgeben zu wollen.
Die Kosten durch schlechtes Timing schätzten die Befragten sehr unterschiedlich ein, wobei wohlhabendere Teilnehmerinnen und Teilnehmer insgesamt höhere Kosten erwarten. Teilnehmer im 75. Vermögensperzentil gaben an, dass sie im Durchschnitt mit einem Verlust von 30% ihres Vermögens durch schlechtes Timing rechnen.
Erkenntnisse für Beraterinnen und Berater
Für eine angemessene Beratung ist es von zentraler Bedeutung, die mit einem kognitiven Verfall verbundenen Risiken zu verstehen und sich entsprechend vorzubereiten. Beraterinnen und Berater müssen die Bedeutung eines kognitiven Abbaus in der Vermögens- und Gesundheitsplanung und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden, Familienmitgliedern, Vertretern und Begünstigten erkennen. Bei der Vorbereitung auf den Verlust kognitiver Fähigkeiten und die Übertragung der Kontrolle sollte eine ganzheitliche Planung im Vordergrund stehen. Das Übertragungsverfahren ist ein umfangreicher Prozess mit zahlreichen Beteiligten – Kundinnen und Kunden, Beraterinnen und Beratern (sowie von ihnen beauftragten Dritten), Familienmitgliedern, Begünstigten und Bevollmächtigten.
Ihre Kundinnen und Kunden sollten die finanziellen Risiken, die mit einem kognitiven Abbau verbunden sind, genau kennen. Die Gefahren bekannter Formen des Verfalls wie Demenz mögen ihnen bewusst sein, doch es ist wichtig, dass sie auch die Risiken milderer oder periodischer Formen kognitiver Beeinträchtigungen kennen und verstehen. Diese Formen des Verfalls werden von Kundinnen und Kunden und ihren Angehörigen vielleicht weniger deutlich wahrgenommen, ihre Auswirkungen auf die eigenen Finanzen können dennoch erheblich sein.
Daher sollten Sie das Thema regelmäßig im Rahmen Ihrer Planung im Austausch mit Ihren Kundinnen und Kunden zur Sprache bringen. Vielleicht haben Ihre Kundinnen und Kunden nur wenig über das Thema nachgedacht oder es, weil es ihnen unangenehm ist, sogar ganz vermieden. Doch das Thema hinauszuzögern, kann, wie wir gezeigt haben, zum Risiko für das Vermögen Ihrer Kundinnen und Kunden werden. Für Beraterinnen und Berater ist eine frühzeitige und ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema daher ein wichtiger Aspekt ihrer Pflichten: Es ist Ihre Aufgabe, Ihre Kundinnen und Kunden mit sachlichen, entscheidungsrelevanten Informationen zu versorgen, und die Auseinandersetzung mit dem Thema lange vor dem möglichen Auftreten von Symptomen eröffnet ihnen den größtmöglichen Spielraum, um sich auf eine solche Situation vorzubereiten. Gespräche können auch dazu beitragen, Kundinnen und Kunden ein Gefühl der Kontrolle über die künftige Finanzplanung zu vermitteln, und ihnen die Gewissheit geben, dass die Übertragung der Kontrolle sorgfältig geplant und verlässlich sein wird.
Auch auf emotionaler Ebene kann es sich auszahlen, Risiken durch kognitive Einschränkungen frühzeitig anzusprechen. Indem Sie das Thema routinemäßig in die alltägliche Finanzplanung einfließen lassen, können Sie Ängste und Zweifel zerstreuen, Ungewissheit zumindest teilweise ausräumen und Ihren Kundinnen und Kunden helfen, kognitiven Abbau als eines von vielen zu bewältigenden Finanzproblemen und nicht als Quelle von Angst und Stress zu betrachten. Besonders wichtig ist es, frühzeitig Regeln für die Übertragung der Kontrolle auf einen Bevollmächtigten festzulegen. Sowohl für Kundinnen und Kunden als auch andere Beteiligte haben entsprechende Vorbereitungen große Vorteile. Dennoch werden sie häufig vernachlässigt – was später zu vermeidbaren Schwierigkeiten führen kann.
Wie wir bereits oben erwähnt haben, kann sich ein Verlust kognitiver Leistungsfähigkeit in Finanzentscheidungen frühzeitig bemerkbar machen. Vor allem wenn sie ihre Kundinnen und Kunden regelmäßig treffen, gehören Finanzberaterinnen und -berater daher womöglich zu den Ersten, die entsprechende Beeinträchtigungen bemerken. Möglicherweise müssen Sie dann Familienangehörige und gegebenenfalls andere Beteiligte einbeziehen, zum Beispiel Ärzte und Juristen, um schnellstmöglich alles Notwendige in die Wege zu leiten und den Plan zur Übertragung der Kontrolle umzusetzen.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kundinnen und Kunden Zugang zu Rechtsberatung und allen notwendigen rechtlichen Unterlagen haben, und führen Sie entsprechende Gespräche mit Familienmitgliedern und Ärzten, um sicherzustellen, dass die Wünsche Ihrer Kundin oder Ihres Kunden in Bezug auf Gesundheit und Finanzen weit im Voraus erfasst und verstanden werden. Zum Beispiel sollten mögliche Bevollmächtigte so früh wie möglich benannt und über ihre Aufgaben und Pflichten belehrt werden. Sie sollten Vereinbarungen unterzeichnen, in denen sie sich verpflichten, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Als Berater(in) sollten Sie außerdem während des gesamten Prozesses ein offenes Ohr für die Anliegen der ernannten Bevollmächtigten haben. Alle Änderungen der Wünsche von Kundinnen und Kunden sowie ihren Bevollmächtigten sollten dokumentiert werden, die Verfügbarkeit und Eignung der Bevollmächtigten sollten regelmäßig überprüft und bestätigt werden.
Im Falle der Übertragung der Kontrolle können Beraterinnen und Berater weiterhin eine enge Arbeitsbeziehung mit der bevollmächtigten Person pflegen (sofern dies der Kundenentscheidung entspricht). Im Idealfall ernennen Kundinnen und Kunden einen kompetenten, verantwortungsbewussten Bevollmächtigten, der ihre Finanzen genau versteht. In jedem Fall dürfte jedoch regelmäßiger Kontakt notwendig sein, damit gewährleistet ist, dass die Wünsche der Kundin oder des Kunden effektiv umgesetzt werden und das Vermögen angemessen verwaltet wird. Lebt die bevollmächtigte Person nicht in unmittelbarer Nähe der Kundin oder des Kunden, können Sie auch logistische Unterstützung anbieten, z. B. durch die Unterstützung eines vertrauenswürdigen Ansprechpartners vor Ort, der mit beiden Parteien in Kontakt steht.
Manche Anlegerinnen und Anleger, vor allem kinderlose, benennen einen Bevollmächtigten aus der gleichen Generation, z. B. Ehepartner, Freundinnen und Freunde oder Geschäftspartnerinnen und -partner. Das Problem: Gleichaltrige sind dem Risiko eines kognitiven Abbaus ebenso ausgesetzt. Klären Sie Ihre Kundinnen und Kunden über dieses Risiko auf und legen Sie ihnen nahe, eine jüngere Person als Allein- oder Mitverantwortlichen zu benennen. Durch Ernennung eines jüngeren Bevollmächtigten lassen sich Risiken durch den Verlust kognitiver Leistungsfähigkeit reduzieren, und durch Verteilung der Pflichten auf mehrere Personen lassen sich die Belastungen für Einzelne mindern. Natürlich können Beraterinnen und Berater auch selbst diese Rolle übernehmen, wenn sie benannt werden.
Auf einen Blick